Abgaben- und Steuervorteile für Unternehmen
Arbeitslöhne von begünstigten Behinderten, die gemäß des Behinderteneinstellungsgesetzes beschäftigt werden, gehören nicht in die Bemessungsgrundlage der Summe der Arbeitslöhne.
Für sie entfallen folgende Abgaben:
- Dienstgeberbeitrag
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
- Kommunalsteuer
- U-Bahn-Steuer (Wien)