Landesstellen des Sozialministeriumservice

Die Landesstellen des Sozialministeriumservice sind die regionale Anlaufstellen in den Bundesländern. Sie sind nah an den Menschen und setzen ihre Aufgaben mit Rücksicht auf die regionalen Besonderheiten um. Die Fachabteilungen der Landesstellen bieten eine Erstberatung zu den Leistungen des Sozialministeriumservice an. Auch alle Anträge können hier gestellt werden.

Schwerpunkte

Berufliche und gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit Behinderung

Diese Aufgabe wird, je nach Größe der Landesstelle, in einer oder mehren Fachabteilungen vollzogen. Dabei wird / werden unter anderem

  • der Grad der Behinderung festgestellt
  • Kündigungs- und Schlichtungsverfahren abgehalten
  • Individualförderungen gewährt
  • Projektförderungen zur Unterstützung von Jugendlichen aber auch älteren Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen sowie Dienstgebern und Dienstgeberinnen abgewickelt
  • Behindertenpässe, Parkausweise und Gratis-Vignetten ausgestellt
  • Zuschüsse aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen ausbezahlt
In einigen Landesstellen werden spezielle Beratungsleistungen im Rahmen der Beratung und Diagnostik für Kinder und Jugendliche, der Hilfsmittelberatung und dem offenen Kundenempfang angeboten. Informationen diesbezüglich erhalten Sie direkt bei den Landesstellen. 

Sozialentschädigung und Pflegeunterstützungen

Diese Leistungen umfassen:
  • Gewährung von Renten und Entschädigungen und
  • Unterstützung pflegender Angehöriger
  • die Förderung der 24-Stunden-Betreuung
  • und das Pflegekarenzgeld

Geschäftsbereiche

Die Landesstellenleitungen

Sie führen die laufenden Geschäfte, vertreten die Landesstelle nach außen, und koordinieren die Maßnahmen der Landesstelle mit  Gebietskörperschaften, Interessenvertretungen und anderen regionalen Einrichtungen.

Regionale arbeitsmarktpolitische Programme für Menschen mit Behinderung werden von den Landesstellen eigenständig erarbeitet und umgesetzt. Wenn im jeweiligen Bundesland ein Integrativer Betrieb vorhanden ist, sind die Landesstellenleiter und Landesstellenleiterinnen in seinem Aufsichtsrat vertreten.

Die Dienst- und Fachaufsicht gegenüber allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ist ebenfalls Aufgabe der Landesstellenleitung.

Die Zentralleistungen

Zu den Aufgaben der Zentralleistungen in den Bundessländern zählen:
  • Personal-, Budget- und Wirtschaftsangelegenheiten, Personalausbildung und Organisationsentwicklung
  • Öffentlichkeitsarbeit, Statistik und Datenschutz, Controlling
  • EDV-Landesstellenbetreuung

Ärztliche Dienste

Unterstützt durch ihre Büros, erstellen die ärztlichen Dienste medizinische Sachverständigengutachten in allen Fachbereichen des Sozialministeriumservice oder auch für das Finanzamt.

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Begünstigte Behinderte

Die Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten dient unter anderem der Erlangung eines erhöhten Kündigungsschutzes (ab 50% Grad der Behinderung).Sollten Sie Schüler/-in oder Student/-in ohne Beschäftigung, bzw. Pensionist/-in ohne Beschäftigungsverhältnis sein oder das 65. Lebensjahr überschritten haben und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, können Sie dem Kreis der begünstigten Behinderten nicht angehören.In diesem Falle besteht die Möglichkeit, Ihren Grad der Behinderung über das Behindertenpassverfahren feststellen zu lassen Weiterlesen ›

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