Sozialministeriumservice – Landesstelle Tirol

Unsere Dienstleistungen und Angebote richten wir konsequent auf die berufliche und gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit Behinderung aus. Zielsetzung ist, betroffene Personen und Unternehmen durch möglichst passgenaue Lösungen zu unterstützen.

    Die Feststellung des Grades der Behinderung bildet die Basis für individuelle Förderungen im Bereich Ausbildung und Beschäftigung, sowie im Bereich von Rechtsansprüchen (z.B. Behindertenpass, Parkausweis).

    Arbeitsmarktprojekte werden durch professionelle Trägereinrichtungen umgesetzt. Dies gilt auch für die Gruppe Jugendlicher, die am Übergang/Schule Beruf spezifische Unterstützung benötigt. 

    Die Zuständigkeit im Pflegebereich betrifft die Förderung zur Unterstützung der 24 Stunden Betreuung, die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger und die Pflegekarenz.

    Sozialentschädigungen sind gegebenenfalls z.B. aufgrund von Folgeschäden durch Verbrechen oder Impfungen möglich.

    Um Arbeitsfähigkeit und Beschäftigung möglichst zu erhalten setzen wir auch präventive Angebote wie fit2work ein. 

    Unsere maßgeblichen Kooperationspartner/innen sind das Land Tirol, die Sozialversicherungsträger, das Arbeitsmarktservice, die Sozialpartner und unsere Auftragnehmer/innen.

    Mag.a Angelika Alp-Hoskowetz, Leiterin der Landesstelle Tirol

    "Unsere Dienstleistungen und Angebote richten wir konsequent auf die berufliche und gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit Behinderung aus."

    Mag.a Angelika Alp-Hoskowetz, Leiterin der Landesstelle Tirol

    Kontakt

    Sozialministeriumservice – Landesstelle Tirol

    Herzog-Friedrich-Straße 3, 6020 Innsbruck

    Öffnungszeiten

    • Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr
    • Freitag von 08:00 Uhr bis 14.30 Uhr

    Während der Öffnungszeiten (Amtsstunden) können Sie anrufen oder persönlich vorsprechen und erhalten fachkundige Auskunft. In dieser Zeit nehmen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Ihre schriftlichen Anbringen auch gerne persönlich entgegen.

    Außerhalb der Öffnungszeiten (Amtsstunden) können Sie schriftliche Anbringen am Postweg sowie als E-Mail oder Fax übermitteln.

    Beratungszeiten

    • Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    • außerhalb nach Vereinbarung

    Während der Beratungszeiten (Parteienverkehrszeiten) stehen Ihnen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Fachabteilungen für ein Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.

    Für ein persönliches Gespräch mit den für Sie Zuständigen oder für Termine außerhalb der Beratungszeiten vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

    Anfahrt

    Die Auszeichnung des Sozialministeriumservice an Unternehmen in Tirol

    Copyright: Sozialministeriumservice

    Mit dem Gütesiegel „Wir sind inklusiv“ zeichnet das Sozialministeriumservice Landesstelle Tirol Privatbetriebe, öffentliche Institutionen und soziale Dienstleistungsunternehmen in Tirol aus, die Arbeitnehmer:innen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen chancengleich beschäftigen bzw. ausbilden.

    Seit der Einführung des Gütesiegels 2015 konnten 119 Unternehmen aus allen Tiroler Bezirken, aus den verschiedensten Branchen, vom Kleinstunternehmen bis zum Großbetrieb ausgezeichnet werden:

    Warum „Wir sind inklusiv“

    Auftrag des Sozialministeriumservice ist, die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in der Arbeitswelt zu fördern und entsprechende Unterstützungsangebote für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen zur Verfügung zu stellen.

    Damit berufliche Inklusion gelingt, braucht es Unternehmen, die Teilhabe leben, berufliche Chancen und Perspektiven bieten und die Gleichstellung aller Mitarbeitenden fördern.

    Mag.a Angelika Alp-Hoskowetz, Leiterin des Sozialministeriumservice Landesstelle Tirol:

    „Mit dem Gütesiegel wollen wir Unternehmen und ihre Mitarbeiter:innen sichtbar machen und entsprechende Anerkennung zeigen. Die ausgezeichneten Unternehmen unterstützen die berufliche Inklusion zu Ausbildung und Beschäftigung und verfügen über wertvolle Erfahrungen, von denen andere Betriebe profitieren können.“

    Allgemeines zur Bewerbung:

    • Es können sich Unternehmen bzw. Teilbetriebe mit Sitz in Tirol bewerben
    • „Wir sind inklusiv“ unterscheidet zwischen Erstbewerbung und Wiederbewerbung.

    Erstbewerbungen sind alle 2 Jahre möglich. Die nächste Erstauszeichnung findet 2025 statt.

    Die Verleihung des Gütesiegels erfolgt jeweils für 3 Jahre.

    Nach Ablauf der 3 Jahre besteht die Möglichkeit zur Wiederbewerbung. Die nächste Wiederauszeichnung findet 2024 statt.

    • In beiden Fällen erfolgt der Bewerbungsvorgang über ein 2-stufiges Verfahren, mittels Fragebogen und der Entscheidung durch die „Wir sind inklusiv“ Jury. Diese setzt sich zusammen aus in Tirol tätigen arbeitsmarktpolitischen Akteur:innen, Sozialpartner:innen, Interessensvertretungen und lokalen Medien.
    • Unterstützung bei der Bewerbung bietet das Betriebsservice – Kontaktperson: Herr Mag. Bernhard Grauss, BA, bernhard.grauss@betriebsservice.info, Telefon: +43 676 843 843 40.
    • Allgemeine Fragen zu „Wir sind inklusiv“ können auch an das Sozialministeriumservice Landesstelle Tirol - Frau Mag.a Melanie Seyrling gerichtet werden: melanie.seyrling@sozialministeriumservice.at, Tel: 0512 563101 7047 
    • Ausgezeichnete Unternehmen sind zur Verwendung des Gütesiegels auf ihrer Homepage, auf dem Briefpapier und für Marketingmaßnahmen berechtigt. 

    Auszeichnungsveranstaltungen „Wir sind inklusiv“ online:

    Abrufbar unter folgendem Link youtube.com/@wirsindinklusiv