Veröffentlichungen

Logo des Sozialministeriumservice

Nachstehend finden Sie das Logo des Sozialministeriumservice für verscheidene Anwendungsmöglichkeiten als Download.

Bitte beachten Sie die Verwendungsrichtlinien.

Das Logo des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie den Leittfaden zu den Informations- und Publizitätsvorschriften des ESF finden Sie in der Mediathek des ESF unter Kommunikation und Publizität.

https://www.esf.at/mediathek/

Amtssignatur

Die Amtssignatur ist die Signatur einer Behörde. Sie wird auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handelt.

Dies wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut (das heißt dem Object Identifier der Behörde) ausgedrückt und durch die Bildmarke der Behörde sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, visualisiert.

Die Amtssignatur gewährleistet daher:
  • Erkennbarkeit der Herkunft des Dokuments von einer Behörde
  • Prüfbarkeit des Dokuments
Die rechtlichen Bestimmungen zur Amtssignatur sind im 5. Abschnitt des E-Government Gesetzes (E-GovG) (§§ 19 und 20) zu finden.

Die Amtssignatur ist ab 1. Jänner 2011 verpflichtend auf allen elektronischen Erledigungen anzubringen, welche dem AVG unterliegen. Dies gilt auch für Ausdrucke von elektronischen Ausfertigungen, sofern diese nicht vom Unterfertigenden genehmigt oder notariell beglaubigt sind.
Die Bildmarke der Amtssignatur des Sozialministeriumservice

Verifizierung

Das Sozialministeriumservice bietet für die Echtheitsprüfung von amtssignierten Schriftstücken des Sozialministeriumservice folgende Möglichkeiten:

  • Postalische Zusendung an die Zentrale des Sozialministeriumservice oder an die Adresse der jeweiligen Landesstelle
  • persönliche Abgabe des Schreibens im Offenen Kundenempfang des Sozialministeriumservice oder der jeweiligen Landesstelle
  • Zusendung mittels Fax an die Nummer +05 99 88 - 2131
  • Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail an post@sozialministeriumservice.at

Es erfolgt eine Prüfung und Beantwortung der Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert." mit schriftlicher Erledigung.

Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden."

Für die Durchführungsdauer einer solchen Überprüfung sichert das Sozialministeriumservice eine Erledigung innerhalb 2 Wochen zu.

Etappenplan

Der Etappenplan Barrierefreiheit wurde vom Sozialministeriumservice und allen 9 Landesstellen erfüllt. 

E-Mail Policy

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